Die mit der Corona Pandemie zusammenhängenden Beschränkungen verbieten uns auch weiterhin die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs.

Dies gilt zunächst bis zum 3. Mai 2020.

Grundlage ist die vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Vom 17. März 2020, §1 Abs. 6:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/lesefassung4.coronavo_2.pdf

Da die Lage weiterhin alle 2 Wochen überprüft wird, werden wir hier spätestens in 2 Wochen informieren wie es weitergeht.